Funktion und Aufbau von Brandmeldeanlagen sowie Vorgehen der Feuerwehr bei BMA-Alarmen
Wohl jeder Feuerwehrmann beziehungsweise jede Feuerwehrfrau kennt das Einsatzstichwort „Brandmeldeanlage“, da in den Einsatzstatistiken der Feuerwehren oftmals Einsätze aufgrund von automatischen Feuermeldungen einen großen Anteil haben. Aber was genau steckt alles hinter so einer Brandmeldeanlage und wie ist das taktische Vorgehen bei einem solchen Einsatz auszurichten? Um hier Klarheit zu schaffen, widmet sich der nachfolgende Artikel diesem mittlerweile komplexen Thema.
Zunächst liegt der Sinn einer Brandmeldeanlage darin, Schäden, welche durch einen Brand verursacht werden, durch eine möglichst frühzeitige Branderkennung zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Ein besonderer Vorteil ist dabei die in der Regel automatische Meldung eines Brandes auch bei der Abwesenheit von Personen, wie beispielsweise in Gebäuden, die nicht dem ständigen Personenaufenthalt dienen wie Büro- und Verwaltungsgebäude, Lagerhallen oder Produktionsstätten.
Durch diese möglichst frühzeitige Branderkennung sowie -meldung können viele Brände in den betreffenden Objekten durch die Feuerwehr noch in der Entstehungsphase bekämpft werden. Bei zusätzlichem Vorhandensein automatisch wirkender Löschanlagen können diese den Brandverlauf zwar entscheidend beeinflussen, den Einsatz der Feuerwehr jedoch nicht unentbehrlich machen. Die Forderung einer Brandmeldeanlage ergibt sich in der Regel aus dem Gefahrenpotenzial, welches das jeweilige Objekt aufweist. Die Pflicht zur Installation einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675, welche auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet ist, resultiert oftmals aus der jeweiligen Baugenehmigung des Gebäudes. So schreiben die Sonderbauverordnungen bei einer Vielzahl von Sonderbauten die Installation einer Brandmeldeanlage bereits grundsätzlich vor. Darüber hinaus können Brandmeldeanlagen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens aber auch zur Kompensation von baulichen Abweichungen in den Ansatz gebracht werden oder durch den jeweiligen Sachversicherer verlangt werden.
Die Verhinderung von größeren Schäden im Brandfall kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn sich die Einsatzkräfte der Feuerwehren schon im Vorfeld mit dieser Thematik auseinander setzen, sei es durch theoretische Schulungen, regelmäßige Objektbegehungen zur Erlangung von Ortskunde oder durch praktische Einsatzübungen. Denn nur wenn die Informationen einer Brandmeldeanlage durch die Einsatzkräfte richtig ausgewertet, werden und die erforderlichen Maßnahmen durch die ersten Einheiten hierauf abgestimmt werden, ist ein Einsatzerfolg zu erzielen. Daher werden im nachfolgenden Text der Reihe nach, die für die Feuerwehr relevanten Komponenten einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 beschrieben und gleichzeitig dabei das richtige Vorgehen im Einsatz erläutert. Der Beitrag soll dazu anregen sich mit dem Thema „Brandmeldeanlagen“ nochmals auseinander zu setzen, um so das bereits vorhandene Wissen in diesem Bereich weiter zu vertiefen.
Die Technik
Die Art und Nutzung von Objekten sind ausschlaggebend für die Notwendigkeit des Vorhaltens und Betreibens von brandschutztechnischen Einrichtungen. Dies können besondere Bauteile aus dem Bereich des baulichen Brandschutzes sein. Aber auch technische Einrichtungen wie beispielsweise Sprinkleranlagen, Sicherheitsüberdrucklüftungsanlagen oder Brandmeldeanlagen aus dem Bereich des sogenannten anlagentechnischen Brandschutzes gehören dazu.
Die brandschutztechnische Infrastruktur eines Gebäudes kann dabei grob wie folgt eingeteilt werden.
Baulicher Brandschutz:
»» Brandwände
»» Sonstige Bauteile mit Feuerwiderstand
»» Feuerschutzabschlüsse in Wänden und Decken
Anlagentechnischer Brandschutz:
»» Nichtautomatische Brandmeldeanlagen
»» Automatische Brandmeldeanlagen
»» Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
»» Löschanlagen
»» Automatische Löschanlagen
Gebäudetechnische Brandschutzeinrichtungen, zur wirksamen Brandbekämpfung durch die Feuerwehr:
»» Steigleitungen
»» Feuerwehraufzüge
»» Gebäudefunkanlagen / Objektfunkanlagen
»» Lautsprecheranlagen
»» Sicherheitsüberdrucklüftungsanlagen
Damit im Brandfall ein schnelles Auffinden der vorgenannten Einrichtungen gewährleistet ist, sollte insbesondere bei größeren baulichen Anlagen, vor Inbetriebnahme des Objektes eine Objektbegehung mit den dafür zuständigen Einheiten der jeweiligen Feuerwehr stattfinden. Darüber hinaus bietet das Aufstellen eines objektbezogenen Feuerwehrplanes nach DIN 14095 durch den Betreiber, welcher in der Regel obligatorisch bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist, eine zusätzliche Orientierungshilfe. Insbesondere das schnelle Erreichen der einsatzrelevanten brandschutztechnischen Einrichtungen wird dabei unter Zuhilfenahme genormter Symbole nach DIN 4066 sichergestellt und dient somit wiederum der Durchführung eines zielgerichteten und wirkungsvollen Einsatzes.
Anfahrt zum Objekt
Jede Alarmierung der Feuerwehr, die aufgrund einer ausgelösten Brandmeldeanlage durch die Leitstelle erfolgt, ist rein rechtlich wie ein telefonischer Notruf durch einen Bürger zu werten. Juristisch betrachtet besteht hierbei kein Unterschied, was begründet, dass die alarmierten Einheiten gemäß Alarm- und Ausrückeordnung mit Sonder- und Wegerechten nach § 35 / § 38 der StVO das betreffende Objekt anfahren. Dabei ist bei dem Ausrücken auf eine Mindeststärke der einzelnen Fahrzeuge besonderer Wert zulegen, um gegebenenfalls erforderliche Brandbekämpfungsmaßnahmen am Einsatzort nach FwDV 3, sowie UVV-konform vortragen zu können. Deshalb sollte grundsätzlich mindestens eine Staffelstärke angestrebt werden, um bei einer erforderlichen Brandbekämpfung durch den anwesenden Wassertrupp unmittelbar einen Sicherheitstrupp stellen zu können.
Merke:
Bei der Alarmauslösung durch eine Brandmeldeanlage ist zunächst von einem Realeinsatz auszugehen. Die Einsatzmaßnahmen sind also entsprechend anzupassen.
Der in der Regel für die spätere Erkundung einzusetzende Angriffstrupp rüstet sich dabei bereits auf der Anfahrt vollständig mit seiner persönlichen Schutzausrüstung zur Brandbekämpfung inklusive Pressluftatmer aus, wobei auch grundsätzlich der Atemanschluss anzulegen ist. Bei nachrückenden Löschfahrzeugen kann der jeweilige Angriffstrupp auf das Anlegen der Atemschutzmaske gegebenenfalls verzichten, die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Fahrzeugführer.
Befindet sich im Objekt eine Gebäudefunkanlage (zukünftig im Digitalfunkbereich Objektfunkanlagen genannt), so sind die erforderlichen Einstellungen der Handfunkgeräte bereits ebenfalls auf der Anfahrt von den Einsatzkräften vorzunehmen, um die notwendige Kommunikation im Objekt sicher zu gewährleisten. Der jeweilige Fahrzeugführer oder Einsatzleiter hat schon beim Ausrücken beziehungsweise auf der Anfahrt zu prüfen, ob für das gemeldete Objekt ein Feuerwehrplan vorhanden ist. Zur Vorhaltung beziehungsweise zur Verlastung der Feuerwehrpläne gibt es, je nach Feuerwehr, unterschiedliche Systeme und Verfahrensabläufe, die im Rahmen der Einsatzvorbereitung festgelegt werden müssen. Mit Hilfe des Feuerwehrplanes kann der Fahrzeugführer beziehungsweise Einsatzleiter bereits auf der Anfahrt wichtige Informationen über das Objekt erlangen, was bereits einen nicht unerheblichen Bestandteil der Erkundung darstellen kann. Hierdurch ist er unter anderem in der Lage, seine unterstellten Einheiten inklusive Fahrzeuge an der Einsatzstelle entsprechend taktisch einzuweisen und zu positionieren.
Teilweise kommt es vor, dass noch vor dem Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte am Einsatzort durch den Betreiber des Objektes die vermeintliche Auslöseursache des Alarmes über Telefon der Leitstelle gemeldet wird, welche diese Information wiederum an die ausrückenden Einheiten weiterleitet. Hierbei sollte grundsätzlich zwischen einer qualifizierten und einer nichtqualifizierten Meldung unterschieden werden. Ist der Anrufer namentlich bekannt und angehöriger einer Feuerwehr, handelt es sich aus Sicht des Verfassers um eine qualifizierte Meldung. Alle weiteren Meldungen durch nicht bekannte Personen oder nicht feuerwehrtechnisch ausgebildete Personen über mögliche Auslösegründe sind somit als nicht qualifiziert anzusehen. Hieraus resultiert, dass bei nichtqualifizierten Rückmeldungen seitens des Objektbetreibers, das gemeldete Einsatzobjekt weiter mit Sonder- und Wegerechten angefahren wird, bis letztendlich eine qualifizierte Rückmeldung nach einer entsprechenden Erkundung abgegeben werden kann. Die Entscheidung, ob Einheiten auf der Anfahrt die Einsatzfahrt abbrechen, trifft der jeweilige Einsatzleiter. Wer diese Funktion (auf der Anfahrt bereits) ausführt, sollte durch die jeweilige Feuerwehr im Rahmen der Einsatzvorbereitung und somit im Vorfeld klar festgelegt werden.
Versorgung des Einsatzleitrechners mit objektbezogenen Daten
Bereits im Baugenehmigungsverfahren werden dem Betreiber durch das zuständige Bauordnungsamt oftmals, aufgrund besonderer Gegebenheiten des Objektes und daraufhin des Vorbeugenden Brandschutzes (besondere Lage oder Anfahrt, erhebliche Ausdehnung, unübersichtliche Gebäudestruktur, besondere Rettungswegsituationen) im Rahmen der Baugenehmigung Auflagen gemacht, die den Einsatz des abwehrenden Brandschutzes erleichtern und somit sicherstellen sollen.
Dies kann zum Beispiel eine einfache Feuerwehrschließung in einer Zaunanlage, eine Kennzeichnung im Außenbereich des Objektes, ein Feuerwehrplan oder einfach nur eine kurze Information für die zuständigen Einsatzkräfte über Besonderheiten sein. Zu beachten ist hierbei, dass auch für Objekte ohne Brandmeldeanlage ein Feuerwehrplan vorhanden sein kann. Daher ist es besonders wichtig, dass diese Informationen langfristig im jeweiligen Einsatzleitrechner hinterlegt werden und so den Einsatzkräften bereits das Vorhandensein zusätzlicher objektspezifischer Informationen im Rahmen der Alarmierung (Information im Display des DME wie zum Beispiel Nummer des hinterlegten Feuerwehrplanes / Zusatzinformation auf einer Alarmdepesche wie beispielweise eine Anfahrtsbeschreibung, Lage von Hydranten, besondere Gefahren usw.) übermittelt werden.
Nur durch eine solche Verknüpfung zwischen dem vorbeugendem sowie dem abwehrendem Brandschutz können diese oftmals vorhandenen Besonderheiten, welche bereits bei der Beurteilung durch die Brandschutzdienststellen im Baugenehmigungsverfahren oder aber auch durch die Einsatzplanung der Feuerwehren festgestellt wurden, langfristig von den zuständigen Einsatzkräften berücksichtigt werden. Das Ziel sollte hierbei ein funktionierender Informationstransfer bis hin zu den ausrückenden Einsatzkräften sein, um bereits im Vorfeld die Weichen für einen effektiven Einsatz stellen zu können.
Bei mit Brandmeldeanlagen versorgten Objekten erfolgt dabei grundsätzlich eine sogenannte objektbezogene Alarmierung, bei der bereits im Vorfeld, je nach vorhandenem Gefahrenpotenzial, ein angemessener Kräfteansatz in der Form einer darauf abgestimmten Einsatzmittelkette hinterlegt wird.
Eintreffen am Objekt
Das Führungsfahrzeug (in der Regel ELW I) und/ oder das ersteintreffende Löschgruppenfahrzeug fahren das Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) an. Hierbei ist anzumerken, dass durch die technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen der jeweiligen Gebietskörperschaft sowie die DIN im Zugangsbereich zur Brandmeldezentrale eine Blitzleuchte gefordert wird, welche optisch zusätzlich den Einsatzkräften den Weg weisen soll. Das Feuerwehrschlüsseldepot befindet sich in der Regel dort im Nahbereich, kann aber auch einige Meter entfernt davon beispielsweise im Bereich der Grundstückszufahrt installiert sein. Alle weiteren nachrückenden Fahrzeuge sollten in dieser Einsatzphase in einer strategisch günstigen Position im Nahbereich des Objektes in Bereitstellung gehen, wodurch bei der Feststellung eines Brandes noch ein flexibler Einsatz der Einheiten durch den Einsatzleiter möglich ist. So soll dem berühmten „Zufahren“ von Einsatzstellen bereits in der Frühphase des Einsatzes entgegengewirkt werden.
Merke:
Nur das Führungsfahrzeug sowie das erste Löschfahrzeug ziehen direkt zum Objekt beziehungsweise zur Brandmeldezentrale vor. Alle übrigen Einheiten gehen in einer taktisch günstigen Position im Nahbereich des Objektes in Bereitstellung.
Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)
Um den Einsatzkräften jederzeit einen gewaltfreien Zugang zum Objekt zu gewährleisten, befinden sich in dem aus einem mechanisch stabilen Gehäuse bestehenden und im Mauerwerk oder Stahlbeton eingelassenen Feuerwehrschlüsseldepot die erforderlichen Objektschlüssel. Das Feuerwehrschlüsseldepot (Typ 3) besteht dabei aus einer Außen- und Innentür. Die Außentür wird bei Auslösen des Brandalarms automatisch elektronisch entriegelt, welche sich dann mit Hilfe eines Knopfes leicht öffnen lässt. Zur Entnahme der Objektschlüssel (gemäß DIN 14675 maximal 3 Stück untrennbar miteinander verbunden) muss danach noch die Innentür des Schlüsseldepots aufgeschlossen werden. Der dazu erforderliche Doppelbartschlüssel (Abbildung 06, Schlüssel Nr. 2), ist ausschließlich von der Feuerwehr mitzuführen und dient dem einheitlichen Öffnen aller Feuerwehrschlüsseldepots im Ausrückebereich der jeweiligen Feuerwehr. Die sich in einem Profilzylinder befindenden Objektschlüssel können danach durch Rechtsdrehen um 90° entnommen werden. Die „BMA-Schlüssel“ müssen bei den Feuerwehren, aus Gründen des Versicherungsschutzes, vor dem Zugriff von Unbefugten gesichert aufbewahrt werden, um hierdurch einem möglichem Diebstahl entsprechend vorzubeugen.
Feuerwehrfreischaltelementes (FSE)
Das Feuerwehrfreischaltelement dient in erster Linie dazu, der Feuerwehr im Einsatz auch dann einen gewaltfreien Zugang zum Objekt zu ermöglichen, wenn die Brandmeldeanlage im Gebäude selber keinen Brandalarm ausgelöst hat. Dies kann dann erforderlich sein, wenn die Feuerwehr beispielsweise aufgrund eines Wasserschadens alarmiert wird oder im Außenbereich an der Fassade ein Container gebrannt hat und anschließend das Objekt von innen nochmals auf eine mögliche Schadensausbreitung hin kontrolliert werden soll. Bei der Aktivierung des Feuerwehrfreischaltelementes werden weder automatische Löschanlagen ausgelöst noch Brandfallsteuerungen aktiviert. Lässt sich beim Eintreffen der Feuerwehr die Außentür des Feuerwehrschlüsseldepots gegebenenfalls wegen eines technischen
Defektes nicht öffnen, kann mittels des Feuerwehrfreischaltelements nochmals versucht werden, durch dessen Betätigung das Feuerwehrschlüsseldepot dennoch zu öffnen. Die Aktivierung des Feuerwehrfreischaltelements erfolgt dabei durch die Entnahme des Profilzylinders mit einem ausschließlich von der Feuerwehr mitzuführenden Schlüssel (Abbildung 06, Schlüssel Nr. 1).
Für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Brandmeldeanlage nach Einsatzende bedarf es der Rückführung des Steckschlosses in das Freischaltelement. Da das Feuerwehrfreischaltelement mit einem nichtautomatischen Brandmelder verglichen werden kann, kommen neben dem beschriebenen Steckschloss je nach Aufschaltbedingung auch Profilhalbzylinder zum Einsatz.
Vorgehen in das Objekt
Nach der Entnahme der Objektschlüssel aus dem Feuerwehrschlüsseldepot im Außenbereich, betritt nunmehr der Einsatzleiter gemeinsam mit dem zur Erkundung erforderlichen Einsatzpersonal das Objekt. Hierbei muss der Einsatzleiter die Entscheidung treffen, ob er zur Erkundung den Angriffstrupp direkt absitzen lässt und unmittelbar mit zur Erkundung vorgehen lässt oder es aufgrund der Gebäudeabmessungen gegebenenfalls noch nötig ist, die Einsatzfahrzeuge zu versetzen. Dies kommt beispielsweise immer wieder gerade bei ausgedehnten Werksgeländen vor, weshalb es aus einsatztaktischer Sicht hier sinnvoller sein kann den Angriffstrupp vorläufig auf dem Löschgruppenfahrzeug in Bereitschaft zu belassen. Nach dem Betreten des Objektes muss unter Zuhilfenahme des Feuerwehrplans der Ort der Feuerwehrinformationszentrale aufgefunden werden, um hier den Status der Brandmelderzentrale zu erkunden.
Die Feuerwehrinformationszentrale (FIZ)
Um ein strukturiertes Vorgehen der Feuerwehr zu gewährleisten, ist die Technik der Feuerwehrinformationszentrale grundsätzlich nur von Einsatzkräften der Feuerwehr zu bedienen. Dies wird dadurch sichergestellt, dass nur die Feuerwehr mit ihrer Schließung (Abbildung 06, Schlüssel Nr. 3) Zugriff auf die Feuerwehrinformationszentrale hat. Zur Dokumentation von vorgefundenen Alarm- und Störungsmeldungen sowie durchgeführten Maßnahmen sind entsprechende Eintragungen im dort vom Betreiber vorzuhaltenden Betriebsbuch vorzunehmen.
Die Feuerwehrinformationszentrale besteht aus folgenden einzelnen Komponenten die in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind:
»» Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)
»» Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)
»» Depot für Feuerwehr-Laufkarten
»» Übertragungseinheit (ehemals Hauptmelder genannt)
»» Schließung für Feuerwehr-Laufkarten-Depot mit Zwangsöffnung durch die Feuerwehrschließung
Bei Brandmeldeanlagen älteren Baujahres, kann es vorkommen, dass diese noch keine Feuerwehrinformationszentrale aufweisen und somit über kein Feuerwehr-Anzeigetableau verfügen. In diesen Fällen muss der Raum mit der Brandmelderzentrale aufgesucht werden (Türaufschrift „BMZ“), um direkt an der Brandmelderzentrale selbst die eingegangenen Meldungen welche Meldergruppen und welche Melder ausgelöst haben, ablesen zu können.
Das Feuerwehr-Laufkarten-Depot
Das sich im rechten Teil der Feuerwehrinformationszentrale befindende Feuerwehr-Laufkarten-Depot wird durch die Feuerwehrschließung von Feuerwehr-Bedienfeld und Feuerwehr-Anzeigetableau zwangsgeöffnet. Die in der Regel in Kästen abgelegten Karten sind nach Meldergruppen zum schnellen Auffinden entsprechend einsortiert. Auf einer Feuerwehr-Laufkarte ist erkennbar, wie man zu der ausgelösten Meldergruppe kommt, um welche Art von Brandmelder es sich jeweils handelt und wie viele Brandmelder in der Meldergruppe zusammengefasst sind. Die Laufkarten sind dabei auf der Vorder- und Rückseite bedruckt. Auf der Vorderseite ist der Laufweg von der Feuerwehrinformationszentrale bis zum nächsten Treppenraum gekennzeichnet. Auf der Rückseite der Laufkarte ist der Laufweg im betreffenden Geschoss bis zur ausgelösten Meldergruppe dargestellt. Da insbesondere bei größeren Objekten je nach Einsatzlage auch mehrere Trupps nacheinander die ausgelöste Meldergruppe aufsuchen müssen, sollten hier mindestens zwei Laufkartensätze hinterlegt sein. Nur mit Hilfe der Laufkarten wird ein schnelles Auffinden des bzw. der ausgelösten Brandmelder im Rahmen der Erkundung gewährleistet. Der Umgang mit einer solchen Laufkarte sollte im Vorfeld geübt werden, wodurch ein reibungsloses Auffinden im Einsatzfall sichergestellt ist.
Merke:
Der auf der Feuerwehr-Laufkarte angegebene Laufweg zum ausgelösten Brandmelder sollte immer eingehalten werden.
Die Brandmelderzentrale
Während der Begriff Brandmeldeanlage die Gesamtheit der technischen Anlage beschreibt, ist die Brandmelderzentrale (BMZ) technisch das Herzstück einer jeden Brandmeldeanlage und somit ihr wichtigster Bestandteil. Dort laufen alle Meldungen (inklusive Störmeldungen) der installierten Brandmeldetechnik auf und lösen die im Vorfeld festgelegte Brandfallmatrix aus. Dies kann das Verschließen von Feuerschutzabschlüssen, das Ansteuern von EDV-Technik, das Aktivieren von Rauchschürzen oder beispielsweise das Auslösen eines Räumungsalarmes sein. In der Brandmelderzentrale werden somit alle Steuerprozesse vereint. Daher werden hier alle Auslösungen von nichtautomatischen Brandmeldern und automatischen Brandmeldern im Objekt sowie das Aktiv werden von Löschanlagen erkannt, angezeigt und ausgewertet. Erkennt die Brandmelderzentrale eine Auslösung eines Brandmelders, erfolgt umgehend die Fernalarmierung der angebundenen Leitstelle. Die Bedienung der eigentlichen Brandmelderzentrale obliegt lediglich dem Betreiber der jeweiligen Anlage, so dass notwendige Bedienvorgänge durch die Feuerwehr ausschließlich über das Feuerwehrbedienfeld vorzunehmen sind.
Erkundung innerhalb des Objektes
Nach dem Auslesen der Anzeige des Feuerwehr- Bedienfeldes entnimmt der jeweilige Einsatzleiter die entsprechende Laufkarte oder bei mehreren eingelaufenen Meldergruppen die entsprechenden Laufkarten gemäß der in der Displayanzeige angezeigten Meldergruppennummer bzw. Meldergruppenummern und übergibt diese den für die Erkundung vorgesehenen Einsatzkräften. In der Regel ist dies der jeweilige Angriffstrupp des ersteintreffenden Löschfahrzeugs. Hierbei ist es sinnvoll, dass der vorgehende Angriffstrupp durch einen Gruppenführer zusätzlich begleitet wird, welcher bei erforderlichen Brandbekämpfungsmaßnahmen im Gebäude dann direkt vor Ort die Koordination dieser Brandbekämpfung übernehmen kann.
Der Einsatzleiter selbst oder alternativ eine von ihm benannte Einsatzkraft verbleibt dabei permanent an der Feuerwehrinformationszentrale und hält dabei fortlaufend den Funkkontakt (gegebenenfalls mittels Objektfunkanlage oder Funkbrücke) zu den zur Erkundung ins Gebäudeinnere vorgehenden Kräften aufrecht. Die ständige Besetzung der Feuerwehrinformationszentrale muss zum Erkennen weiterer eingehender Brandmeldungen fortlaufend nach dem Eintreffen der Feuerwehr sichergestellt sein, da sonst weitere Brandmeldungen nicht bemerkt würden.
Der vorgehende Angriffstrupp sollte bei seinem Vorgehen insbesondere bei Objekten mit Steigleitungen einen Schlauchtragekorb inklusive Hohlstrahlrohr mit angebrachtem Smokestopper, eine Wärmebildkamera sowie Brechwerkzeug mitführen. Hierdurch ist der Trupp in der Lage beim Feststellen eines Brandes Erstmaßnahmen sowie direkte Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten und so einer Schadensausbreitung entgegenzuwirken.
Sollte im Rahmen der Erkundung ein Brand festgestellt werden, sind durch den Erkundungstrupp entsprechende lageabhängige Einsatzmaßnahmen zu ergreifen. Entstehungsbrände können dabei mit vorhandenen örtlichen Löscheinrichtungen (Kleinlöschgeräten, Wandhydranten) bekämpft werden. Bei größeren Bränden oder unklarer Brandlage ist mittels dem im Schlauchtragekorb mitgeführten Schlauchmaterial eine entsprechende Angriffsleitung bei Vorhandensein mit Hilfe der im Gebäude verbauten Steigleitungen aufzubauen. Das Aufsuchen des beziehungsweise der alarmauslösenden Brandmelder erfolgt ausschließlich über die laut Feuerwehr-Laufkarte definierten Treppenräume sowie Laufwege, auch dann wenn vor Ort befindliches Betriebspersonal andere Laufwege vorschlägt. Befinden sich alarmauslösende Melder in Räumlichkeiten, deren Öffnen durch die vorhandenen Objektschlüssel nicht möglich ist, so ist der Zutritt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit unter Anwendung von Gewalt sicherzustellen. Wird dabei allerdings eine unmittelbare Gefahr nicht erkannt (keine Rauchentwicklung sichtbar), sollte die Türöffnung mittels anzufordernden Ziehfix erfolgen, um den Gebäudeschaden entsprechend gering zu halten. Beim Aufsuchen der Brandmelder ist mit verdeckt angeordneten Brandmeldern zu rechnen, welche nicht direkt zu erkennen sind. So können Brandmelder in Deckenhohlräumen, Doppelböden, Kabelschächten oder beispielsweise in Abluftschächten eingebaut sein. Darum müssen alle Bauteile, die einen automatischen Brandmelder verdecken, mit Kennzeichnung (Plakette / Schildchen) nach DIN 14675 dauerhaft gekennzeichnet sein. Weiterhin muss durch den Betreiber der Brandmeldeanlage sichergestellt werden, dass verdeckt eingebaute Brandmelder jederzeit zugänglich sind. Das heißt, dass Deckenplatten oder Bodenplatten, hinter denen sich verdeckt angeordnete Melder befinden, zerstörungsfrei geöffnet werden können müssen, wozu oftmals Revisionsöffnungen vorzufinden sind. Nach dem Auffinden des alarmauslösenden Brandmelders ist die Ursache der Auslösung umgehend an den Einsatzleiter zu melden. Erforderliche Brandbekämpfungsmaßnahmen sind entsprechend mit Ihm abzustimmen. Wird bei der Erkundung kein Brand festgestellt, ist die Unterscheidung zwischen einem Fehlalarm beziehungsweise Täuschungsalarm von Bedeutung, da dies unter anderem insbesondere bei der Gebührenbemessung der jeweiligen Kommune von Interesse sein kann. Während ein Fehlalarm oft technische Ursachen hat beziehungsweise die Ursache nicht geklärt werden kann, ist bei einem Täuschungsalarm die Ursache bekannt und der Brandmelder hat aufgrund der Ursache (z.B. Rauch-/Staubentwicklung, Wasserdampf, Wärmestau etc.) bestimmungsgemäß ausgelöst, wenngleich kein Schadensfeuer vorlag.
Brandmelder
Die eigentlichen Brandmelder sind selbstverständlich ebenfalls ein Teil der gesamten Brandmeldeanlage und werden unterschieden in automatische und nichtautomatische Brandmelder. Automatische Brandmelder lösen, wie der Name es schon sagt, bei Erkennen der jeweiligen Brandkenngröße automatisch aus, was wiederum von der Brandmelderzentrale erkannt und ausgewertet wird. Bei den automatischen Brandmeldern wird zwischen folgenden Melderarten unterschieden:
»» Rauchmelder
»» Flammenmelder
»» Wärmemelder
»» Sondermelder (Linienförmige Rauchmelder und Wärmemelder, Rauchansaugsysteme, Brandgasmelder)
Je nach Meldertyp reagieren sie auf die unterschiedlichen Brandkenngrößen wobei es hierbei auch kombinierte Brandmelder gibt, die mehrere Kenngrößen detektieren. Diese Melder werden dann Mehrkriterienmelder genannt. Als nicht automatische Brandmelder bezeichnet man Handfeuermelder.
Brandfallsteuerung
Die Brandmelderzentrale kann im Alarmfall bestimmte Funktionen von Einrichtungen des Vorbeugenden Brandschutzes wie beispielsweise Rauchschürzen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerschutzabschlüssen, Brandschutzklappen oder Löschanlagen und der allgemeinen Gebäudetechnik auslösen oder ansteuern. Diese Ansteuerungsprozesse werden dementsprechend als Brandfallsteuerung bezeichnet. Es handelt sich also um Steuerungsfunktionen der Brandmelderzentrale, die im Alarmfall bauliche und technische Einrichtungen mit schadenbegrenzender Wirkung aktivieren. Oftmals sind dies beispielsweise die automatische Öffnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie deren Zuluftöffnungen oder die Ansteuerung von Aufzügen um diese im Brandfall zu deaktivieren.
Rückstellung des Alarmes
Nach den durchgeführten Einsatzmaßnahmen ist im Normalfall das Zurückstellen der ausgelösten Brandmeldeanlage erforderlich, was wiederum durch die Feuerwehr am Feuerwehrbedienfeld erfolgt. Hierzu ist der mit „BMZ rückstellen“ beschriebene Taster so lange zu betätigen, bis die rote LED links neben dem Taster erlischt. Hierdurch wird signalisiert dass die Anlage zurückgestellt ist. Sollte das Objekt nicht an den Betreiber übergeben werden, sind alle durch die Feuerwehr geöffneten Türen wieder zu verschließen und anschließend die Objektschlüssel wieder im Feuerwehrschlüsseldepot ordnungsgemäß zu hinterlegen.
Merke:
Die Feuerwehr ist nicht dazu autorisiert einzelne Brandmelder oder sogar ganze Meldergruppen außer Betrieb zu nehmen, auch wenn sich die Brandmeldeanlage deshalb nicht zurückstellen lässt.
Durch die Feuerwehr sollte die Einsatzstelle auch bei Fehlalarmen möglichst an den Betreiber übergeben werden. Sollte das Zurückstellen der Anlage nicht möglich sein, muss dies zwingend erfolgen.
Text:
Christian Meyer – Freiwillige Feuerwehr Lippstadt Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz / Einsatzplanung
Fotos/Grafiken:
Christian Meyer (Abbildungen 01,02,06-18)
PM Group GmbH (Abbildungen 03,04,05)